
Erste Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) Legionellenuntersuchungen in Trinkwassererwärmungsanlagen
Seit dem 01.11.2011 gilt die "Erste Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV)".
Diese Verordnung regelt die Legionellenuntersuchung in Trinkwassererwärmungsanlagen neu und
ist mit der Pflicht zur Untersuchung auf Legionellen verbunden.
Die Verordnung dient dem Schutz der Nutzer von Trinkwasser-Installationen vor einer Infektion mit Legionellen.
Die Bakterien siedeln oft in Trinkwasseranlagen und können durch Einatmen eines infizierten Luft-Wassergemisches zu gefährlichen Infektionen der Lunge führen. Solche Gemische entstehen z.B. beim Duschen, in Klimaanlagen und bei Wasserzerstäubern.
Wie können Sie der Untersuchungspflicht nachkommen?
Die Mitarbeiter des Wärmemessdienstes Andrä und Zumstrull GmbH sind seit September 2012 zugelassene Probennehmer für Wasserproben aus Trinkwasseranlagen. Die entnommenen Wasserproben werden von staatlich akkreditierten Prüflaboren untersucht. Der Prüfbericht wird direkt vo Labor an den Kunden übersand-nicht an die Mieter. Das Gesundheitsamt wird nur bei Befall vom Labor informiert.
Warum den Wärmemessdienst mit der Probennahme beauftragen?
Als Dienstleister für die Messung des Energieverbrauchs für Heizung und Warmwasser besuchen wir einmal jährlich unsere Kunden. Sie kennen uns als zuverlässigen Partner und können sich auf die kompetenten und speziell ausgebildeten Mitarbeiter verlassen. Bei der jährlichen Erfassung der Verbrauchswerte können wir Ihnen jetzt als zusätzliche Dienstleistung die Wasserprobennahme für die Legionellen-Prüfung gleichzeitig mit der Erfassung aller anderen Verbrauchswerte anbieten.
Ihre Vorteile:
Sie kennen uns bereits und können unseren Mitarbeitern vertrauensvoll Zutritt in Ihr Gebäude/Wohnung/Firma gewähren.
Sie müssen nur einen Ablesetermin einplanen und verbinden diesen einfach mit der Legionellen-Prüfung.
Wer ist zur Untersuchung verpflichtet?
Alle Betreiber (Vermieter, Eigentümergemeinschaften, Wohnungsgenossenschaften) von Installationen mit Großanlagen zur Trinkwasserwärmung, die Trinkwasser im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit abgeben (z.B. Vermietung von Wohnungen, Kindergärten), müssen die Untersuchung vom Gesetzgeber vorgeschrieben alle 3 Jahre durchführen.
Was ist eine Grossanlage?
Als Großanlage werden Anlagen mit Speicher-Trinkwassererwärmern oder zentralen
Durchfluss-Trinkwassererwärmern bezeichnet. Diese finden sich z.B. in Wohngebäuden, Hotels oder Krankenhäusern.
Kriterien für Großanlagen sind Speicher mit Trinkwassererwärmern und einem Inhalt von mehr als 400 Liter oder mehr als 3 Liter in
einer Rohrleitung zwischen Abgang des Trinkwassererwärmers und Entnahmestelle sind Großanlagen.
Eine Definition der Großanlagen findet sich im DVGW-Arbeitsblatt W 551, dass unter www.dvgw.de erhältlich ist.
Wie oft muss die Untersuchung durchgeführt werden?
Solange keine Auffälligkeiten festgestellt werden, ist die Beprobung im 3-Jahresturnus durchzuführen. Bei positivem Befund werden je nach schwere des Legionellenbefalls die Probeintervalle durch das Gesundheitsamt festgelegt.
Weiterführende Informationen zu Thema Legionellen:
Der DVGW e.V. hat eine Liste mit Fragen und Antworten zum Thema Trinkwasser-Installationen und Legionellen zusammen gestellt:
www.dvgw.de/wasser/trinkwasser-und-gesundheit/legionellen
Die Legionellenprüfung
Legionellen sind Bakterien, die sich bei 25–50 °C im Trinkwasser bilden können. Beim Einatmen des warmen Wassernebels, etwa beim Duschen, kann es zu schweren Erkrankungen, der Legionärskrankheit, kommen. Deshalb müssen zentrale Trinkwasseranlagen in Mehrfamilienhäusern regelmäßig von zugelassenen Laboren auf Legionellen geprüft werden.

KONTAKTIEREN SIE UNS
Wärmemessdienst Andrä + Zumstrull GmbH
Ruppenkampstr. 20
49084 Osnabrück

SIE ERREICHEN UNS
PER TELEFON ODER E-MAIL:
E-Mail-Adresse: info@waermemessdienst.com
Tel.: +49 541 730 84
Achtung: Wir haben Büro-und Telefonzeiten!
Bürozeiten Mo.-Do. 8-17 Uhr, Fr. 8-14 Uhr.
Telefonzeiten Mo.-Do. 9-12 Uhr, 14-16 Uhr,
Fr. 9-12 Uhr.