AGB Kundendienst
(Stand 10.2025)
Auf Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von
Wärmemessdienst BFW-Andrä + Zumstrull
gelten die folgenden Vertragsbedingungen:
1. Allgemeine Vereinbarungen
1.1 Unsere Allgemeinen Bedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende Be-
dingungen des Kunden erkennen wir nur an, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich
bestätigen.
1.2 Alle mündlichen Nebenabreden, Erklärungen und Zusicherungen unseres Ver-
kaufspersonals und unserer Mitarbeiter sind nur dann verbindlich, wenn wir diese
ausdrücklich schriftlich bestätigen. Dies gilt gleichermaßen für eine Abänderung
dieser Klausel.
1.3 Im Falle eines Wechsels der Eigentumsverhältnisse an der Liegenschaft bleibt der
Kunde Vertragspartner, es sei denn, der Erwerber tritt in die Rechte und Pflichten
dieses Vertrages ein oder schließt mit uns einen ersetzenden Vertrag.
2. Preise und Zahlungsbedingungen
2.1 Für die beauftragte Leistung gelten unsere im Zeitpunkt der Leistungserbringung
(d.h. bei Ablese- und Abrechnungsverträgen der Erstellung der Abrechnung) gülti-
gen Listenpreise. Die Netto-Preise verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden Mehr-
wertsteuer.
2.2 Eine Preisanpassung ist erstmals für Leistungen mit einer Fälligkeit von mehr als 4
Monaten nach Vertragsschluss möglich.
2.3 Erhöhen sich unsere Listenpreise, wobei die jeweils abgelaufene Vertragsperiode
als Basis gilt, um mehr als 10%, dann steht dem Kunden ein Sonderkündigungs-
recht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Kalendermonats zu. Die Kündi-
gung bedarf der Textform.
2.4 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenforderung
rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt ist. Hiervon ausgenommen sind
Rückabwicklungsansprüche nach Widerruf durch den Kunden sowie Ansprüche
aus ungerechtfertigter Bereicherung.
3. Ablesung und Erstellung der Abrechnung
3.1 Wir sind erst dann und nur solange zur Durchführung des Vertrages verpflichtet,
wenn in der Liegenschaft die erforderlichen Voraussetzungen gegeben sind. Falls
dies aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, längerfristig nicht der Fall ist
bzw. die Erfüllung der Leistungsverpflichtung unmöglich oder unzumutbar ist, steht
uns das Recht zum Rücktritt oder zur Kündigung zu; in einem solchen Fall werden
wir den Kunden unverzüglich hierüber informieren. Es ist vom Kunden zu beachten,
dass alle Heizkörper der Anlage zu erfassen und unserem Personal bzw. Auftrag-
nehmern zugänglich zu machen sind. Veränderungen an der Heizungsanlage, so-
weit sie Einfluss auf die Kostenverteilung haben, sind uns unverzüglich in Textform
mitzuteilen.
3.2 Der Kunde übernimmt es, uns die erforderlichen Angaben zur Abrechnung auf dem
zur Verfügung gestellten Stammblatt und jährlich wiederkehrend auf dem Betriebs-
kostenblatt zum Ablauf einer jeden Abrechnungsperiode online oder in Textform
bekanntzugeben. Die Beschaffung der Kostenunterlagen gehört nicht zu unseren
Aufgaben. Nach- oder Neuberechnung wegen unvollständiger Angaben erfolgen
gegen zusätzliche Berechnung (z.B. bei fehlenden Angaben über Mieterwechsel,
Brennstoffrest, usw.). Auch die Feststellung und Mitteilung des jeweiligen Brenn-
stoffrestes zu Beginn und Ende der Abrechnungsperiode (Rest alt, Rest neu) ist
Aufgabe des Kunden. Der Abrechnungsservice kann nur durchgeführt werden,
wenn der Kunde über diese Medien verbindliche Angaben über die abzurechnen-
den Kosten und die eingetretenen Änderungen in den Nutzerverhältnissen mindes-
tens 6 Wochen vor dem Ende der Abrechnungsfrist an uns wie vorgegeben über-
mittelt. Nach Ablauf der 6-Wochen-Frist hat der Kunde keinen Anspruch auf Ab-
rechnungserstellung innerhalb der Abrechnungsfrist.
3.3 Den Ablesetermin – bzw. bei Rauchwarnmeldern den Überprüfungstermin - kündi-
gen wir, falls erforderlich, in geeigneter Weise mit einer Frist von mindestens 14
Tagen an. Wir sind berechtigt, zur Leistungserbringung erforderliche Mitteilungen
an der Haustür bzw. im Hausflur der betroffenen Liegenschaft anzubringen. Ist zum
angegebenen Termin eine Ablesung bzw. bei Rauchwarnmeldern eine Überprü-
fung nicht möglich, nehmen wir - nach vorheriger Ankündigung in Textform - einen
zweiten Versuch vor, jedoch nicht vor Ablauf weiterer 14 Tage. Ist dieser wiederum
erfolglos, können wir entweder den Verbrauch der betreffenden Nutzeinheit gemäß
der Heizkostenverordnung und den anerkannten Regeln schätzen oder weitere –
gesondert kostenpflichtige – Ablese- bzw. bei Rauchwarnmeldern Überprüfungs-
termine anbieten.
3.4 Die Ablesung der Erfassungsgeräte kann auf drei Arten erfolgen. Je nach techni-
scher Ausstattung können die Geräte manuell vor Ort (in den Nutzeinheiten) oder
mittels Funk aus der Ferne abgelesen werden. Bei einer Ablesung aus der Ferne
ist zwischen einer Walk-by Ablesung und einer Ablesung mittels Smart Reader zu
unterscheiden.
3.5 Zur manuellen Ablesung müssen die Verbrauchserfassungsgeräte frei zugänglich
sein. Möbelstücke, Heizkörperverkleidungen inkl. Konvektorhauben u.ä., die der
Ablesung der Geräte entgegenstehen, müssen zum angemeldeten Ablesetermin
entfernt sein. Die Befreiung der Erfassungsgeräte von vorgenannten Abdeckungen
gehört nicht zu unseren Aufgaben.
3.6 Bei einer Walk-by-Ablesung muss eine Nutzeinheit nicht mehr direkt betreten wer-
den, ein Aufenthalt in der Liegenschaft oder in deren Nähe zum Zweck der Able-
sung ist aufgrund begrenzter Reichweite jedoch weiterhin notwendig. Durch die
Einbringung eines Smart Reader können die Daten monatlich aus der Ferne aus-
gelesen werden, ohne dass ein Aufhalten in der Nähe der Liegenschaft erforderlich ist.
3.7 Wir vernichten alle vom Kunden zugestellten Unterlagen nach deren digitaler Ar-
chivierung. Die Aufbewahrung und anschließende Löschung der elektronischen
Unterlagen erfolgen nach den gesetzlichen Vorgaben bzw. bei Vorliegen eines Auf-
tragsverarbeitungsvertrages nach den dortigen Vereinbarungen.
4. Gewährleistung und Haftung
4.1 Ist eine Abrechnung aus Gründen, die von uns zu vertreten ist, fehlerhaft, werden
wir eine Berichtigung der Abrechnung vornehmen.
4.2 Etwaige offensichtliche Mängel hat der Kunde uns spätestens innerhalb von 14 Ta-
gen ab Erhalt der betroffenen Leistung in Textform mitzuteilen. Etwaige nicht offen-
sichtliche Mängel möge er bitte innerhalb von 14 Tagen ab Kenntnis in Textform mitteilen.
4.3 Sofern von uns nicht zu vertreten, sind alle Schäden von jeder Gewährleistung und
Haftung ausgenommen, die durch Feuer, Frost, Nichtbeachtung der Einbau-, Be-
triebs- und Behandlungsvorschriften, unsachgemäße Behandlung, Beschädigun-
gen infolge Überschreitens der festgelegten Betriebswerte, natürliche Abnutzung,
ursprüngliche oder nachträgliche Änderung der Beschaffenheit des Wassers oder
des Heizmediums, insbesondere (i) durch Eindringen von Fremdkörpern, Ver-
schlammung, Verschmutzung oder Abrosten, (ii) durch chemische, elektrische oder
elektrolytische Einflüsse, (iii) durch Zusätze im Heizungswasser außerhalb der Spe-
zifikation gemäß dem Arbeitsblatt AGFW FW 510 und der VDI 2035 oder (iv) an-
dere unabwendbare Umstände entstanden sind.
5. Haftung
5.1 Wir haften ohne Einschränkung bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei einer
Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkt-
haftungsgesetzes sowie bei etwaig von uns übernommenen Garantien.
5.2 Bei einfach oder leicht fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haf-
ten wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, jedoch der Art und Höhe
nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypi-
schen Schäden; wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den
Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf. Eine weitergehende Haftung
von uns besteht nicht.
5.3 Die Haftungsbeschränkungen gelten auch bei und zu Gunsten von Personen, de-
ren Verschulden wir zu vertreten haben.
6. Sonstige Vereinbarungen
6. Laufzeit und Kündigung
6.1 Sofern nicht einzelvertraglich anders vereinbart, beginnt die Laufzeit von Verträgen
mit der Auftragserteilung und sie beträgt zwei Jahre. Bei Auftraggebern, die keine
Verbraucher i.S.d. § 13 BGB sind, verlängert sich der Vertrag jeweils um ein Jahr,
wenn er nicht vorher rechtzeitig gekündigt wird und sofern nicht einzelvertraglich
anders vereinbart. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Ende der jeweiligen
Vertragslaufzeit. Bei Auftraggebern, die Verbraucher i.S.d. § 13 BGB sind, verlän-
gert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit, wenn er nicht vorher mit einer Frist von
einem Monat gekündigt wird; die Kündigungsfrist beträgt ab dann einen Monat.
Kündigungen bedürfen der Textform.
6.2 Bei ordnungsgemäßer Kündigung eines Ablese- und Abrechnungsvertrages erstel-
len wir die Abrechnung für den letzten Abrechnungszeitraum, sofern der Beendi-
gungszeitpunkt mit dem Abrechnungszeitraum zusammenfällt und die Parteien sich
hierzu so verständigen.
7. Verjährung
Etwaige Gewährleistungs- und sonstige Haftungsansprüche des Kunden verjähren
in 12 Monaten ab gesetzlichem Verjährungsbeginn, es sei denn wir oder ein ge-
setzlicher Vertreter bzw. Erfüllungsgehilfe haben einen Mangel arglistig verschwie-
gen, einen Schaden oder Mangel vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt
oder es liegt eine Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit vor.
8. Datenschutz
8.1 Wir nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre
personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Daten-
schutzvorschriften sowie unserer Datenschutzerklärungen. Die jeweils gültigen Da-
tenschutzerklärungen finden Sie unter www.waermemessdienst.com/datenschutz,
sowie die ggf. gesondert zur Verfügung gestellten Erklärungen. Wir gehen davon
aus, dass auch der Kunde die geltenden Bestimmungen beachtet und sich daten-
schutzkonform verhält.
8.2 Auf Initiative des Kunden schließen die Parteien für die Datenverarbeitung einen
Vertrag zur Auftragsverarbeitung.
9. Sonstiges
9.1 Auf den Vertrag findet deutsches Recht Anwendung.
9.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen uns und dem Kunden ist Osnabrück
Dies gilt nicht, soweit der Kunde Verbraucher i. S. d. § 13 BGB ist.
9.3 Nachträgliche Änderungen oder Neufassungen dieser Allgemeinen Bedingungen
für den Abrechnungsdienst sind möglich, wenn sie unter Berücksichtigung unserer
Interessen dem Kunden zumutbar sind. Zumutbar ist eine Änderung u.a. nur dann,
wenn für die Änderung ein triftiger Grund besteht. Solch ein triftiger Grund ist ins-
besondere das Erfordernis, Äquivalenzstörungen zu beseitigen, etwaige Rege-
lungslücken zu schließen oder sich ändernde Gegebenheiten abzubilden. Wir wer-
den dem Kunden spätestens 2 Monate vor Inkrafttreten sowohl die Änderungen
deutlich mitteilen, als ihm auch die triftigen Gründe hierfür benennen und ihn auf
die Folgen einer stillschweigenden Entgegennahme der Mitteilung hinweisen. Die
Änderung gilt als angenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb eines Monats nach
Erhalt der Mitteilung widerspricht. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit eines Wider-
spruchs ist der Eingang bei uns.
9.4 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden,
so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
9.5 Information gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG): Wir sind nicht be-
reit und auch nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher-
schlichtungsstelle teilzunehmen.
Wärmemessdienst Andrä und Zumstrull GmbH
Ruppenkampstr. 20
49084 Osnabrück
Telefon: 0541/73084
Internet: www.waermemessdienst.com
E-Mail:info@waermemessdienst.com